Fahrer Unfallverhütungsvorschrift (UVV) – 2025

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Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Ihre Führungskraft.

Ihr Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, Sie jährlich über die sachgemäße Verwendung Ihres Dienstwagens bzw. eines Pool-Fahrzeugs zu instruieren.

Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 70 – (DGUV =Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).  

In diesen Vorschriften ist auch geregelt, dass die Durchführung dieser Unterweisung zu dokumentieren ist.