Ihr Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, Sie jährlich über die sachgemäße Verwendung Ihres Dienstwagens bzw. eines Pool-Fahrzeugs zu instruieren.
Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 70 – (DGUV =Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
In diesen Vorschriften ist auch geregelt, dass die Durchführung dieser Unterweisung zu dokumentieren ist.